Krankmeldungen

Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen die Schule nicht besuchen können, dann melden Sie ihr Kind bitte am Morgen der Erkrankung (mit Angabe der ungefähren Fehldauer)  bis spätestens 8:00 Uhr per App (Sdui) oder telefonisch ab.

Die Lehrer*innen erhalten sofort eine Nachricht, und damit auch eine Information, dass Ihrem Kind auf dem Schulweg nichts passiert ist. 

Die Klassenlehrer*innen vermerken versäumte Unterrichtsstunden und Fehltage im Klassenbuch. Eine schriftliche Krankmeldung müssen Sie nicht nachreichen. Bei einer Dauer von mehr als 10 Tagen behalten wir uns vor, ein ärztliches Attest anzufordern.

Auf Verlangen der Schule muss ein ärztliches Attest ab dem 1. Fehltag vorgelegt werden, wenn sich Krankmeldungen, besonders zu bestimmten Tagen (Montag, Freitag, Schwimmtag …) häufen. Dies soll das Einschleichen von Schulschwänzen und Schulverweigerung vorbeugen.

An den Tagen, an denen ein Kind vorzeitig den Schulbesuch unterbricht, ist eine Entschuldigung nicht erforderlich. Die Anwesenheit wurde für den Tag festgestellt. Wenn ein Kind im Laufe eines Schulvormittags abgeholt werden muss, kann man davon ausgehen, dass ein ordentlicher Grund vorliegt.

Informationen aus der Thüringer Schulordnung ThürSchO, Fassung vom 07.07.2011: 

§ 5 Verhinderung 

(1) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich von den Eltern unter Angabe des Grundes zu verständigen. 

(2) Bei Erkrankung an mehr als drei aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung der Eltern über die Dauer der Krankheit vorzulegen. Dauert die Erkrankung mehr als zehn Unterrichtstage, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen.

  • Kontakt

  • Adresse:

    Grundschule Brotterode

    Schulstraße 2

    98596 Brotterode-Trusetal

    Telefon Sekretariat:

    036840/32313

    Fax Sekretariat:

    036840/409908

    E-Mail:

    info@gs-brotterode.de

    Telefon Hort:

    036840/409906

    Telefon Hort:

    0172/2643814

     

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