Krankmeldungen
Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen die Schule nicht besuchen können, dann melden Sie uns das bitte am Morgen der Erkrankung des Kindes (mit Angabe der ungefähren Fehldauer) bis spätestens 7.45 Uhr
Per App (Sdui) ab.
Die Lehrer*innen erhalten sofort eine Nachricht, und damit auch eine Information, dass Ihrem Kind auf dem Schulweg nichts passiert ist.
Die Klassenlehrer*innen vermerken versäumte Unterrichtsstunden und Fehltage im Klassenbuch. Eine schriftliche Krankmeldung müssen Sie nicht nachreichen. Bei einer Dauer von mehr als 10 Tagen behalten wir uns vor, ein ärztliches Attest anzufordern.
Informationen aus der Thüringer Schulordnung ThürSchO, Fassung vom 07.07.2011:
§ 5 Verhinderung
(1) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich von den Eltern unter Angabe des Grundes zu verständigen.
(2) Bei Erkrankung an mehr als drei aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung der Eltern über die Dauer der Krankheit vorzulegen. Dauert die Erkrankung mehr als zehn Unterrichtstage, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen.